Sie möchten in die Reha und wollen ihr Tier nicht in Fremdbetreuung geben? – Bringen Sie es einfach mit!
Was bedeutet „Reha mit Begleittier“?
In der Maternus-Klinik können Sie Ihr eigenes Haustier in die Reha mitbringen. Hierfür haben wir eine separate Station für Rehabilitand:innen mit Begleittieren eingerichtet.
Ihr Tier begleitet Sie während Ihres Aufenthalts und unterstützt Ihre Genesung.
Es handelt sich hierbei nicht um eine tiergestützte Therapie, sondern um die Unterbringung des eigenen Haustieres während des Aufenthaltes. Das Tier nimmt nicht aktiv am Behandlungsprozess teil.
Die Versorgung Ihres Tieres erfolgt eigenständig durch Sie.
Vorteile eines Begleittiers
- Emotionale Unterstützung und das Gefühl von Sicherhaut und Vertrauen
- Förderung von Bewegung und Aktivität
- Tiere können das Wohlbefinden stärken und die Motivation während der Rehabilitation positiv beeinflussen.
- Soziale Kontakte zu anderen Tierbesitzern
Fachbereiche
Wir bieten die Mitnahme eines Begleittieres in den folgenden Fachbereichen an:
- Orthopädie
- Kardiologie
- Neurologie (Phase D)
- VOR (Verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation)
Hinweis: Anschlussheilbehandlungen (AHBs) sind ausgeschlossen
Voraussetzungen
Auf der Begleittierstation zugelassen sind Hunde und Katzen (ein Tier pro Zimmer).
Damit Sie Ihr Tier mitbringen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind selbst in der Lage, sich um Ihr Tier zu kümmern
- Das Tier ist gesund, geimpft und haftpflichtversichert
- Mind. 10 Monate alt und stubenrein
- Max. Schulterhöhe 55cm, max. Gewicht 25kg
- Es ist sozialverträglich gegenüber anderen Menschen und Tieren
- Das Tier ist in der Lage über mehrere Stunden alleine auf dem Zimmer zu bleiben, während Sie an Therapien teilnehmen
- Eine tierärztliche Bescheinigung muss bei Anreise vorgelegt werden
- ein gültiger Impfpass (mind. Tollwut, Empfehlung 5-fach TSHPPIL) muss vorhanden sein
- Das Tier darf in den letzten 90 Tagen vor Anreise nicht mit rohem Fleisch gefüttert worden sein (BARF-Fütterung)
- Während des Aufenthaltes ist ausschließlich Trockenfutter erlaubt (kein Nassfutter)
- Das Tier darf zur Zeit des Aufenthaltes nicht läufig sein
- Listenhunde sind nicht erlaubt
Eine vorherige Anmeldung und Zustimmung der Reha-Klinik ist erforderlich!
Medizinische Ausschlüsse (beim Rehabilitanden)
- Offene Wunden
- Mutiresistente Keime
- Immunsuppression
- Frische OP (<6 Wochen)
- Invasive Zugänge
- Instabile kardiale Situation
- Akute Infekte
- Tierhaarallergien (gegen Hunde oder Katzen)
- Schluckstörungen mit Aspirationsrisiko
- Ausgeprägte kognitive Störung mit Kontrollverlust
Bauliche Struktur / Lage
Unsere Begleittierstation ist folgendermaßen eingerichtet:
- Separate Station für Rehabilitand:innen mit Begleittieren (Weserland 1)
- 14,71m² pro Zimmer mit Einzel oder Doppelbett
- Tiere dürfen sich ausschließlich auf der Begleittierstation aufhalten, nicht in anderen Bereichen der Klinik
- Der Zugang erfolgt separat über eine außenliegende Treppe, welche in die Parkanlage mündet
- Auf dem Klinikgelände sind die Tiere an der Leine zu führen
- Möglichkeiten zum Spazierengehen unmittelbar angrenzend an das Klinikgelände sind reichlich vorhanden
Zimmerreinigung
Um unserem Personal eine gefahrenlose Arbeit zu ermöglichen und Ihr Tier zu schützen, müssen folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Feste Reinigungszeiten (im Therapieplan berücksichtigt)
- Hunde dürfen während der Reinigung nicht im Zimmer sein
- Katzen sind während der Reinigung in einer Transportbox zu sichern
- Zur Kennzeichnung gibt es ein visuelles Ampelsystem an den Zimmertüren
Hygiene
- Beim Verlassen der Begleittierstation in das anliegende Gebäude muss eine Händedesinfektion stattfinden, sowie die Kleidung frei von Tierhaaren sein
- Körbchen und Futternäpfe müssen täglich durch Sie gereinigt werden
- Ein Waschraum mit Waschmaschine, Trockner und Staubsauger steht Ihnen auf der Station zur Verfügung
- Tierbezogene Abfälle sind täglich in einen hierfür vorgesehenen Mülleimer durch Sie zu entsorgen (Katzentoilette, Katzenstreu und entsprechende Reinigungsutensilien sind mitzubringen)
- Außergewöhnliche Verschmutzungen sind umgehend zu melden
Notfall und Haftungsregelung
- Die Benennung einer Notfallperson, welche das Tier innerhalb von 24 Stunden abholen kann, ist verpflichtend
- Im Notfall kann eine Unterbringung in eine externe Tierpension auf Kosten des Halters veranlasst werden
- Die Haftung für Schäden liegt beim Halter, eine gültige Haftpflichtversicherung muss bei Anmeldung vorgelegt werden
- Die Klinik kann bei Missachtung der Vorgaben, aggressivem Verhalten des Tieres oder Belästigungen anderer Rehabilitand:innen durch das Tier die Reha vorzeitig beenden oder die Genehmigung des Aufenthaltes Ihres Tieres zurückziehen.
- Das Tier muss in Notfallsituationen sofort gesichert werden können (Leine, Maulkorb). Wenn eine Gefährdung vorliegt, erfolgt die Versorgung erst nach Sicherung. Die medizinische Versorgung erfolgt unter Beachtung des Arbeitsschutzes. Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, sich einer Eigengefährdung auszusetzen. Verzögerungen, die ausschließlich durch fehlende Sicherbarkeit des Tieres entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Tierhalters.
- Verletzungen von Tier oder Mensch müssen umgehend gemeldet werden
Kosten
15€ pro Nacht
50€ Endreinigung pauschal (pro Aufenthalt)
Sie möchten mehr über die Reha mit Begleittier erfahren, oder haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei unserem Patientenmanagement.
Telefon: 05731.858200