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Reha beantragen

Ihr Facharzt hat Ihnen eine Reha empfohlen bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt wird Ihnen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ans Herz gelegt? Dann sind Sie hier richtig.

Der Gesetzgeber unterscheidet die beiden verschiedene Formen der Rehabilitationsmaßnahmen wie folgt:
Die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) folgt sehr kurzfristig auf einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Operation, Erkrankung oder eines Unfalls stationär.
Die medizinische Rehabilitation (Reha) hingegen kann wesentlich später begonnen und sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden.

Grundsätzlich können Sie Ihre Reha bei jedem Sozialleistungsträger beantragen. Dieser ist dann verpflichtet Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen zu prüfen und ggf. auch an den richtigen Kostenträger weiterzuleiten.

Alles weitere zu „Habe ich Anspruch auf eine Reha?“, „Wer beantragt wo die Reha?“, „Wer trägt die Kosten?“, dem Wunsch- und Wahlrecht sowie erste Formulare finden Sie auf den folgenden Seiten.

Gesetzlicher Anspruch  I  KostenübernahmeWunsch- und Wahlrecht Anträge & Formulare

 

Gesetzlicher Anspruch

Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitation. Damit sollen notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergriffen werden. Dabei gelten zwei Grundsätze:

1. Reha vor Rente: Seit dem 1. Januar 2001 kennt das Rentenrecht nicht mehr die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Renten wegen Erwerbsminderung. Eine Rente wird erst gezahlt, wenn abgeklärt ist, dass sich auch durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen lässt. Wenn begründete Aussicht besteht, dass die Erwerbsminderung in einem überschaubaren Zeitraum behoben werden kann, sind auch zeitlich befristete Renten möglich.

2. Reha vor Pflege: Rehabilitation hat auch das Ziel, drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf zu reduzieren. Bei ihren Pflegebegutachtungen prüfen die MDK-Gutachter deshalb auch, ob durch Rehabilitationsleistungen der Hilfebedarf vermindert werden kann.

Hinweis: Lassen Sie sich nicht entmutigen, sollte Ihr Antrag abgelehnt werden. Suchen Sie das klärende Gespräch mit Ihrem Kostenträger, um ggf. Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Bleibt dies erfolglos können Sie innerhalb von vier Wochen nach Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Mit einer nochmaligen, ausführlichen Begründung der medizinischen Notwendigkeit seitens Ihres Arztes, sollte Ihre Reha aber über diesen Umweg genehmigt werden.

Eine Vorlage für Ihren Widerspruch finden Sie unter "Anträge & Formulare".

Kostenübernahme

Der für Sie zuständige Sozialleistungsträger übernimmt im Wesentlichen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen – einkommensabhängig müssen Sie sich bei einer stationären Leistung lediglich mit maximal 10 € pro Tag für maximal 28 Tage beteiligen.

Wer trägt die Kosten?
Die Anschlussheilbehandlung wird noch im Krankenhaus von Fachkräften bei der Renten- (falls berufstätig) oder bei der Krankenkasse (Sie sind in Rente) mit Ihnen gemeinsam beantragt.
Die medizinische Rehabilitation müssen Sie zusammen mit Ihrem Facharzt und abhängig von Ihrem Reha-Ziel bei einem dieser Träger beantragen:

Sozialleistungs-
= Kostenträger
Reha-Ziel / Zielpersonen
Gesetzliche Rentenversicherung Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, arbeiten oder Arbeit suchen.
Gesetzliche Krankenversicherung Sie sind Rentner und es soll die Pflegebedürftigkeit vermieden werden.
Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Beschwerden sind Folge eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls.
Private Krankenkassen Bei entsprechender Tarifvereinbarung.
Jugendhilfeträger Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahren, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.
Träger der Kriegsopferversorgung Wenn Sie Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind.
Beihilfestelle Wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch-therapeutische Hilfe suchen.
Sozialämter Wenn Sie Schwierigkeiten haben, am sozialen Leben oder am Arbeitsleben teilzunehmen und kein anderer Kostenträger für Sie in Frage kommt.


Entsprechende Antragsformulare stellen wir Ihnen gesammelt unter "Anträge & Formulare" bereit.

 

Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben die Möglichkeit, bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik Einfluss zu nehmen. Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht.

Damit Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung (nach dem Krankenhausaufenthalt) für eine bestimmte Rehabilitationsklinik beantragen können, bedarf es einer guten, detaillierten Begründung, damit Ihrem Antrag auf diese bestimmte Klinik stattgegeben werden kann. Mit Hilfe Ihres Haus- oder Facharztes oder des Sozialdienstes im Krankenhaus können Sie darlegen, warum Sie sich genau für diese Klinik entschieden haben. Wichtige Gründe sind u.a. Wohnortnähe, Unterbringungsmöglichkeiten für eine Begleitperson, Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie vor der Reha sind, etc. Wenn Ihre Wunschklinik durch Ihre persönliche Lebenssituation begründet ist, dürfen auch keine Mehrkosten für die Bewilligung in Ihre Wunschklinik verlangt werden.

> Gern sind wir Ihnen bei Ihrem Antrag behilflich: Telefon 0 57 31.85 82 00.

> Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Gesundheit e.V.: www.arbeitskreis-gesundheit.de. Die MATERNUS-Klinik ist Mitglied dieser Einrichtung..

> Ein entsprechendes Formular zur Einreichung Ihres Wunsches bzw. zum Widerspruch bei negativem Bescheid diesbezüglich finden Sie unter "Anträge & Formulare".

Anträge & Formulare

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Formularen zur Beantragung Ihrer Reha bei der Deutschen Rentenversicherung. Sollte ein anderer Kostenträger für Sie verantwortlich sein, wie z. B. Ihre Krankenkasse, schauen Sie bitte dort nach online-bereitgestellten Formularen.
 

I. Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung

II. Formulare zum Wunsch- und Wahlrecht

Zusätzliche Formulare und Anträge finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung und mit einem Klick >> hier.

Sollte einer Ihrer Anträge abgelehnt worden sein, muss dies der Kostenträger detailliert begründen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Arbeitskreis Gesundheit e.V. unter >> www.arbeitskreis-gesundheit.de oder in einer der 500 bundesweiten Reha-Servicestellen unter >> www.reha-servicestellen.de.

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